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UNTERNEHMENSBERATUNG, BUCHHALTUNG UND INFORMATIONSTECHNOLOGIE
 
Newsletter 06/2020
24. November 2024
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
seit heute, 16.3., gelten viele Einschränkungen, wie etwa, dass das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt ist.

Was das für die einzelnen Branchen in der Fachgruppe UBIT bedeutet, lesen Sie in diesem Newsletter.

Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, steht bereits ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie alle steuerlichen Erleichterungen beantragen können.

Ich weise Sie alle noch einmal darauf hin: alle aktuellen Infos zum Thema "Coronavirus" laufen im Coronavirus-Infopoint der WKÖ zusammen und werden dort laufend aktualisiert - bitte in erster Linie dort alles nachlesen.

Der laufende Newsletter „CORONA-CHEFINFO“ der WKOÖ bringt darüber hinaus immer die aktuellsten Nachrichten.

Bei Spezialanfragen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen im Service-Center unter der Telefonnummer 05-90909 zur Verfügung - Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 18 Uhr.

Meine Gedanken sind bei Ihnen, Ihren MitarbeiterInnen und Ihrer Familie. Bleiben Sie gesund und helfen Sie bitte mit, dass wir diese Krise so gut wie möglich bewältigen können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Ihr
Markus Roth
 
 
Die Themen
 
» Newsletter Coronavirus - Einschränkungen Dienstleistungsbereich
 
 
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» Newsletter Coronavirus - Einschränkungen Dienstleistungsbereich
 
 
Berufsgruppen (Bilanz)Buchhaltung, Personalverrechnung und Unternehmensberatung

Sehr wohl dürfen Sie Ihren Betrieb aufrecht halten und Ihre Kunden weiterhin beraten, allerdings ist kein persönlicher Kundenverkehr gestattet. Die Kundeninteraktion soll daher ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
Sie dürfen Ihren Betrieb aufrecht halten und mit Ihren MitarbeiterInnen den Betrieb weiterführen. Zu empfehlen sind dabei sämtliche empfohlenen Maßnahmen zur Hygiene und bitte Sicherheitsabstände einhalten.

In Bezug auf Tätigkeiten von Bilanz/Buchhaltern/Personalverrechnern kann argumentiert werden, dass Maßnahmen zur Vermeidung eines finanziellen Notstandes zulässig sind. Analog zu den Lieferdiensten ist daher der Zugang zu den Geschäftskunden, um Unterlagen (Rechnungswesen, Personalverrechnung, Stundungsanträge) entgegenzunehmen als zulässig zu erachten. Auch hier ist besonders auf Maßnahmen zur Vermeidung des persönlichen Kontaktes zwischen den handelnden Personen bzw. Desinfektion zu achten.


Berufsgruppe Informationstechnologie

Gestattet ist weiterhin sehr wohl die Aufrechterhaltung des Betriebs mit den MitarbeiterInnen im Unternehmen. Soweit es geht wird empfohlen, auf home office umzustellen. Das Verbot gilt in Bezug auf den Kundenverkehr, der ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz zu erfolgen hat. Ausnahme gelten für folgende Fälle:
  • Ausnahme Kundenkontakt im Geschäftslokal: nur zur Wartung der kritischen Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen oder Telekommunikation daher zur Aufrechterhaltung notwendiger Einrichtungen und nur als Notdienst
  • Montagen durch gewerbliche Dienstleister wie IT-Dienstleister vor Ort sind zulässig
  • Lieferungen sind zulässig
In jedem Fall sind sämtliche empfohlenen Maßnahmen zur Hygiene und Sicherheitsabstände einzuhalten.

Siehe dazu hier:
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_einschraenkungen

Es wird explizit dazu aufgerufen, der Aufforderung der Bundesregierung unbedingt Folge zu leisten. Ausnahmeregelungen sind jedenfalls restriktiv auszulegen und muss eine Inanspruchnahme gegenüber den Sicherheitsorgangen glaubhaft begründet werden können.

Das BMF hat steuerliche Maßnahmen getroffen, um Unternehmen mit zu erwartenden Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen zu unterstützen.
 
 
 
 
 
 
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